Niedersachsen stellt Bußgeldverfahren bis 2026 auf digitale Akten um

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Ein weißer Polizeiwagen steht im Vordergrund mit vielen Autos auf der Straße dahinter, umgeben von Gras und Bäumen auf beiden Seiten, in einer ländlichen Umgebung.

Niedersachsen stellt Bußgeldverfahren bis 2026 auf digitale Akten um

Verwaltungsbehörde in Niedersachsen legt Entwurf einer Niedersächsischen Verordnung für elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren vor

Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Bußgeldstellen in Niedersachsen ihre Akten elektronisch führen. Die Landesregierungen sind verpflichtet, die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen hierfür per Rechtsverordnung zu regeln. Mit dem nun vorgelegten Verordnungsentwurf kommt die Landesregierung dieser Pflicht nach.

15. Dezember 2025, 11:26 Uhr

Niedersachsen führt sein System zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ins digitale Zeitalter. Bis zum 1. Januar 2026 müssen alle Verwaltungsbehörden, die Bußgeldverfahren bearbeiten, auf eine elektronische Aktenführung umstellen. Das Landeskabinett hat nun einen Verordnungsentwurf verabschiedet, der diesen Wandel steuern soll.

Das Niedersächsische Justizministerium (NJ) treibt die Digitalisierung im Justizbereich voran. Es hat die notwendigen technischen und organisatorischen Vorgaben für die Umstellung erarbeitet. Dazu gehören Standards für digitale Aktenführung und Verfahren, die einen reibungslosen Übergang von papierbasierten Systemen gewährleisten sollen.

Der beschlossene Entwurf legt klare Anforderungen an die technischen und organisatorischen Anpassungen fest. Die Verwaltungsbehörden verfügen nun über einen verbindlichen Zeitplan, um die Umstellung abzuschließen. Nach dem 31. Dezember 2026 müssen sämtliche Bußgeldverfahren in Niedersachsen elektronisch geführt werden.