Niedersachsen verlängert Hilfsleistungsfonds für Menschen mit Behinderungen

Admin User
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Eine Gruppe strahlender Menschen posiert vor der Kamera mit einem Sponsorenbanner im Hintergrund.

Niedersachsen verlängert Hilfsleistungsfonds für Menschen mit Behinderungen

Niedersachsen verlängert Assistenzleistungsfonds für Menschen mit Behinderungen

Zusammenfassung Niedersachsen führt den Assistenzleistungsfonds zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen für weitere sechs Jahre fort.

Artikeltext Niedersachsen hat den Assistenzleistungsfonds für Menschen mit Behinderungen um weitere sechs Jahre verlängert. Das Programm, das behinderte Menschen in ehrenamtlichen Tätigkeiten unterstützt, wird zudem ab dem 1. Januar 2026 ausgeweitet. Für das Haushaltsjahr 2026 sind insgesamt 400.000 Euro vorgesehen, um die Neuerungen zu finanzieren.

Aktuell erhalten schwerbehinderte Personen jährlich 1.000 Euro aus dem Fonds. Gehörlose oder taubblinde Menschen, die auf Kommunikationshilfen angewiesen sind, können bis zu 2.000 Euro pro Jahr beantragen. Die Mittel dienen dazu, zusätzliche Kosten abzufedern, die im Zusammenhang mit ihrem ehrenamtlichen Engagement entstehen.

Ab 2026 werden auch kommunale Behindertenbeauftragte sowie Mitglieder in örtlichen Behindertenbeiräten in die Förderung einbezogen. Die Umstrukturierung soll es mehr Menschen mit Behinderungen ermöglichen, sich in Vereinen, politischen Parteien und Gremien zu engagieren. Die Verlängerung des Fonds bis mindestens 2032 war bereits beschlossen worden. Noch offen ist jedoch, wer die neu gestaltete Förderung künftig verwalten wird.

Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft, wobei für das erste Jahr ein Budget von 400.000 Euro bereitsteht. Ziel der Verlängerung und Umgestaltung ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen und politischen Leben zu stärken. Anspruchsberechtigte erhalten weiterhin finanzielle Unterstützung für ihr Engagement.