Niedersachsen verschärft Sicherheitsüberprüfungen für digitale und geopolitische Risiken
Jonas HoffmannNiedersachsen verschärft Sicherheitsüberprüfungen für digitale und geopolitische Risiken
Niedersachsen reformiert sein Sicherheitsüberprüfungsrecht für moderne Bedrohungen und digitale Herausforderungen
Die Landesregierung hat einen Entwurf zur Reform des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Nds. SÜG) vorgelegt, mit dem Ziel, die Verfahren für Tätigkeiten mit Zugang zu Verschlusssachen oder geschützten Einrichtungen zu verschärfen. Die Änderungen sind das Ergebnis eines umfangreichen Prozesses mit öffentlicher Rückmeldung und parlamentarischer Debatte.
Die Reform nahm im Februar 2024 mit einem ersten Entwurf ihren Anfang, gefolgt von Beratungen und Diskussionen im Landtag. Die Abgeordneten verabschiedeten die endgültige Fassung am 15. Oktober 2025 und legten klare Fristen für die Umsetzung fest. Bestehende Sicherheitsfreigaben bleiben bis zum 31. Dezember 2026 gültig, während die neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2027 vollumfänglich in Kraft treten. Besonders risikobehaftete Einrichtungen müssen die verpflichtenden Sicherheitsüberprüfungen bis zum 30. Juni 2027 abschließen.
Das überarbeitete Gesetz regelt den Umgang mit Verschlusssachen neu und definiert sicherheitsrelevante Positionen präziser. Dazu zählen Stellen mit Zugang zu geheimen Informationen sowie Tätigkeiten in geschützten Bereichen und kritischen Infrastrukturen. Um die Zuverlässigkeitsprüfungen zu verbessern, sieht das Verfahren nun verpflichtende Internetrecherchen vor – eine Anpassung an die zunehmende Bedeutung von Open-Source-Intelligence.
Auch die Digitalisierung spielt in der Reform eine zentrale Rolle: Elektronische Akten und digitale Kommunikationswege sollen die Verwaltungsabläufe beschleunigen und den Papierkram reduzieren. Die Novelle reagiert damit auf sich wandelnde geopolitische Risiken und den wachsenden Bedarf an stärkeren Schutzmaßnahmen in öffentlicher Hand und Privatwirtschaft.
Die neuen Vorschriften treten bis 2027 vollständig in Kraft, wobei Übergangsregelungen bis dahin gelten. Sie führen strengere Überprüfungsstandards, digitale Werkzeuge und klarere Definitionen für sicherheitskritische Funktionen ein. Bevor die Reform finalisiert wird, hat die Landesregierung den Entwurf zur weiteren Abstimmung mit relevanten Verbänden freigegeben.






