Niedersachsens Inklusions-Finanzierung kippt: Gericht fordert radikale Reform bis 2025

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Schüler in Uniformen stehen auf einem Weg und halten Papiere, wobei ein Mädchen in ein Mikrofon spricht, das auf einem Ständer steht; dahinter ist eine Umzäunung zu sehen, die mit einem Schopf gedeckt ist, der mit Ballons geschmückt ist.

Kostenregelung für integrative Schulen: Niedersachsen muss nachbessern - Niedersachsens Inklusions-Finanzierung kippt: Gericht fordert radikale Reform bis 2025

Das Finanzierungssystem für inklusive Schulen in Niedersachsen ist vom Staatsgerichtshof in Bückeburg für verfassungswidrig erklärt worden. Das Urteil folgt auf eine Klage der Region Hannover, die geltend machte, dass das aktuelle Finanzausgleichssystem bestimmte Schulträger ungerechtfertigt benachteiligt. Das Gericht verpflichtete den Gesetzgeber, das Gesetz bis Ende nächsten Jahres zu reformieren.

Streitpunkt war die Verteilung der Mittel für barrierefreien Zugang an Schulen in Niedersachsen. Nach dem bisherigen System gewährt das Land eine Pauschalförderung pro Schülerzahl – allerdings nur für die Primarstufe und die Sekundarstufe I (bis Klasse 10). Schulträger, die ausschließlich für die Sekundarstufe II zuständig sind, erhalten keine finanzielle Unterstützung, obwohl auch sie Kosten für inklusive Bildung in der Schule tragen.

Das Land muss nun bis zum Fristende Ende 2025 den Finanzausgleich reformieren. Die Neuregelung muss die Unterfinanzierung der inklusiven Bildung in der gymnasialen Oberstufe in Niedersachsen beheben. Bis dahin arbeiten die Schulen weiter im Rahmen des aktuellen, nun für verfassungswidrig erklärten Systems.