Niedersachsens Inklusionsförderung kippt – Gericht fordert radikale Reform bis 2026

Inklusion: Land muss Schulen besser unterstützen - Niedersachsens Inklusionsförderung kippt – Gericht fordert radikale Reform bis 2026
Ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs hat das bestehende Fördersystem für inklusive Bildung für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung macht auf eine Finanzierungslücke aufmerksam: Trägern von Schulen der Sekundarstufe II werden die Kosten für Inklusion nicht erstattet. Der Fall war vom Region Hannover eingereicht worden, das für diese Schulen zuständig ist, aber keine Mittel für Inklusionsmaßnahmen erhält.
2012 hatte Niedersachsen sein Schulgesetz geändert und vorgeschrieben, dass alle öffentlichen Schulen bis zum Schuljahr 2013/2014 inklusiv werden müssen. Das Land gewährt den Kommunen zwar eine Pauschale für inklusionsbedingte Ausgaben, doch diese richtet sich ausschließlich nach den Schülerzahlen in der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Behörden, die Schulen der Sekundarstufe II verwalten – wie der Region Hannover –, wurden von dieser Förderung ausgeschlossen.
Mit dem Urteil ist Niedersachsen nun gezwungen, sein Finanzierungssystem für inklusive Bildung zu reformieren. Das Land muss sicherstellen, dass alle Schulträger – auch die der Sekundarstufe II – angemessen unterstützt werden. Die Frist für die Umsetzung der Änderungen endet 2026; rückwirkend müssen Zahlungen bis 2022 geleistet werden.

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