Rechtsextreme Aktivistin diffamiert Verfassungsschutz als „Antifa“-Unterstützer

Rechtsextreme Aktivistin diffamiert Verfassungsschutz als „Antifa“-Unterstützer
Verfassungsschutz ist Antifa? Rechtsextreme Aktivistin teilt alten Post nach US-Sanktionen
Teaser: Die rechtsextreme Aktivistin Naomi Seibt behauptet, der Verfassungsschutz unterstütze die "Antifa" – und damit eine Terrororganisation. Was steckt dahinter?
Artikeltext:
Die jüngste Entscheidung der US-Regierung, bestimmte europäische "Antifa"-Gruppierungen als terroristische Organisationen einzustufen, hat in Deutschland für Aufsehen gesorgt. Deutsche Behörden zeigten sich überrascht, zumal viele gewaltbereite Mitglieder dieser Netzwerke bereits rechtlich belangt werden. Unterdessen wirft die rechtsextreme Aktivistin Naomi Seibt dem deutschen Inlandsgeheimdienst vor, eine von ihr nun als "Terrororganisation" bezeichnete Gruppe zu unterstützen.
Mitte November 2025 hatte die US-Regierung mehrere europäische "Antifa"-Gruppen auf die Terrorliste gesetzt. Deutsche Stellen betonten, dass extremistische Einzelpersonen innerhalb dieser Strukturen bereits strafrechtlich verfolgt oder inhaftiert worden seien. Der Begriff "Antifa" umfasst dabei ein breites Spektrum – von nicht-extremistischen Initiativen bis hin zu Gruppen, die als Gefahr für die demokratische Ordnung Deutschlands eingestuft werden.
Naomi Seibt, eine in den USA lebende rechtsextreme Aktivistin, nutzte die US-Entscheidung, um dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorzuwerfen, die "Antifa" zu unterstützen. Sie verwies auf eine Äußerung des Landesamts für Verfassungsschutz Niedersachsen aus dem Jahr 2024, in der es hieß: "Wir sind auch Antifa. Natürlich." – ein Zitat, das sie ohne den ursprünglichen Kontext teilte. Seibt, die in den USA politisches Asyl beantragt hat, behauptet zudem, selbst vom BfV überwacht zu werden und Todesdrohungen von "linksextremen Antifa-Gruppen" zu erhalten.
Deutsche Sicherheitsbehörden, darunter das BfV, beobachten regelmäßig linksextremistische Strömungen innerhalb des "Antifa"-Spektrums. Im Fokus stehen dabei Gruppen, die verdächtigt werden, die demokratische Grundordnung Deutschlands durch Gewalt oder extremistisches Handeln zu untergraben. Das Niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz präzisierte später, "Antifa" stehe für eine antifaschistische Haltung und nicht für die Billigung von Extremismus; die eigene Arbeit diene dem Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung.
"Antifa Ost" ist keine fest strukturierte Organisation, sondern ein loser Sammelbegriff für Aktivitäten in den ostdeutschen Bundesländern. Zwar wurden einzelne Akteure aus diesem Umfeld bereits juristisch belangt, doch wirft die US-Einstufung Fragen nach den weiteren Konsequenzen für politische Opposition auf.
Die US-Entscheidung hat die Debatte um die Einordnung von "Antifa"-Gruppierungen verschärft. Deutsche Behörden halten an ihrer Beobachtung extremistischer Bestrebungen fest, während Seibts Vorwürfe gegen das BfV umstritten bleiben – die Behörden betonen erneut ihre Verpflichtung zum Schutz demokratischer Prinzipien. Der Fall zeigt die anhaltenden Spannungen zwischen rechtsextremen Aktivisten, der Geheimdienstaufsicht und den rechtlichen Grenzen politischer Gegnerschaft.

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