Rechtsstreit um Kölner Volksbühne: Gericht kippt Entscheidung zu Wohnungsbau am Rudolfplatz
Jonas HoffmannNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Rechtsstreit um Kölner Volksbühne: Gericht kippt Entscheidung zu Wohnungsbau am Rudolfplatz
Ein langjähriger Rechtsstreit zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Im Mittelpunkt des Konflikts steht eine Baugenehmigung für den Umbau eines Teils einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung. Nach einem Urteil vom Juni 2024 wurde der Fall nun vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
Der Streit begann, als ein Nachbar 2018 einen Abschnitt des alten Druckereigebäudes am Rudolfplatz in eine Wohnung umbaute. Die Volksbühne, die seit 2015 in der Nachbarschaft spielt, argumentierte, dass der Theaterlärm – einschließlich nächtlichen Applauses – den neuen Bewohner stören würde. Da der Theaterbetrieb nach Baurecht einen besonderen Schutzstatus genießt, war der Umbau problematisch.
Im Juni 2024 gab das Münsteraner Gericht dem Theater recht und hob die Wohnraumerlaubnis auf. Die Richter urteilten, dass der Nachbar die bestehenden Lärmemissionen des Theaters nicht ausreichend berücksichtigt habe und damit gegen gesetzliche Pflichten verstoßen habe. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig griff später ein: Die Entscheidung stütze sich zu stark auf Lärmrichtwerte allein. Das Gericht wies Münster an, den Fall unter Einbeziehung aller relevanten Aspekte neu zu prüfen.
Nun muss das Oberverwaltungsgericht Münster den Streit erneut aufrollen. In einer neuen Verhandlung wird entschieden, ob die Baugenehmigung für die Wohnung Bestand hat oder ob die Lärmbedenken des Theaters Vorrang haben. Das Ergebnis wird sowohl die Wohnsituation des Nachbarn als auch den Spielbetrieb der Volksbühne langfristig beeinflussen.






