07 April 2026, 00:07

Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen durch neues Selbstbestimmungsgesetz

Schwarz-weiß-Porträt von Amelia Anhaltina, der Prinzessin von Nassau, mit einem menschlichen Gesicht und Text unten.

Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen durch neues Selbstbestimmungsgesetz

Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts

Seit November 2024 haben 976 Personen in Sachsen-Anhalt ihren Geschlechtseintrag auf Basis des Selbstbestimmungsgesetzes ändern lassen. Die Reform wird intensiv genutzt – die meisten Antragstellenden sind erwachsen, nur eine geringe Zahl betrifft Minderjährige.

Das Gesetz ermöglicht eine Geschlechtsanpassung ohne aufwendige medizinische oder juristische Gutachten. Seit seiner Einführung gab es lediglich einen Verdachtsfall auf Missbrauch. Wie Behörden mitteilen, waren fast alle Antragstellenden über 18 Jahre alt; etwa 40 Minderjährige ließen ihren Eintrag ändern, wobei der Großteil den Wechsel von weiblich zu männlich vollzog.

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Laut Landesregierung haben vier Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur beantragt. Der Fachverband der Standesämter hat die Reform evaluiert und sie größtenteils als erfolgreich bewertet. Dennoch werden nun mögliche Anpassungen diskutiert – etwa eine fünfjährige Wartefrist für Personen, die während ihrer Registrierung als Mann straffällig wurden.

Das neue System hat den Prozess vereinfacht, indem es frühere Hürden wie Sachverständigengutachten oder gerichtliche Genehmigungen abschaffte. Dadurch stieg die Zahl der Anträge im Vergleich zu den alten Regelungen deutlich an.

Das Selbstbestimmungsgesetz besteht noch keine zwölf Monate, doch seine Wirkung ist bereits spürbar: Fast 1.000 Änderungen wurden vorgenommen, Missbrauchsfälle blieben die Ausnahme. Die Reform scheint wie beabsichtigt zu funktionieren. Dennoch könnten weitere Änderungen folgen, um auf konkrete Bedenken der Behörden einzugehen.

Quelle