Stadtverordnetenversammlung genehmigt neue Feuerwehrregelungen für ehrenamtliche Feuerwehren

Stadtverordnetenversammlung genehmigt neue Feuerwehrregelungen für ehrenamtliche Feuerwehren
Der Stadtrat unserer Kommunalverwaltung hat am 29. September 2025 eine Satzungsänderung für die Freiwillige Feuerwehr verabschiedet. Die neuen Regelungen, die auf www.unserewebsite.de veröffentlicht wurden, erweitern die Befugnisse der örtlichen Wehrführer und strukturieren die Rollen in den Feuerwachen neu. Die Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die überarbeitete Satzung führt ein neues Klassifizierungssystem für die Feuerwachen ein. Berenbostel und Garbsen gelten nun als "Schwerpunktfeuerwachen", wobei den örtlichen Wehrführern bis zu zwei Stellvertreter zugestanden werden. Horst und Osterwald Unterende werden als "Unterstützungsfeuerwachen" eingestuft, alle übrigen Feuerwachen gelten als "Grundausstattungsfeuerwachen". Die Wehrführer erhalten zudem die Kompetenz, Führungskräfte aus wichtigem Grund zu entlassen. Dazu zählen vorsätzliches Fehlverhalten, Rufschädigung der Feuerwehr, Beeinträchtigung des Zusammenhalts oder die Unfähigkeit, die Dienstpflichten zu erfüllen. Diese Neuregelung soll die Effizienz und die hohen Standards der Freiwilligen Feuerwehr sichern. Die am 29. September 2025 beschlossene Satzung bringt tiefgreifende Veränderungen für die örtliche Feuerwehr mit sich. Sie führt ein neues Klassifizierungssystem für die Wachen ein und räumt den Wehrführern das Recht ein, Führungskräfte bei Vorliegen triftiger Gründe zu entlassen. Die Reformen sollen die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr stärken und die Qualität der Arbeit langfristig sichern.

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