Verbraucher fühlt sich von Lünecom bei Glasfaser-Vertrag getäuscht – Verbraucherzentrale fordert Reformen

Admin User
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Eine Marktszene mit Stolen auf Display und einigen Menschen in der Nähe.

Verbraucher fühlt sich von Lünecom bei Glasfaser-Vertrag getäuscht – Verbraucherzentrale fordert Reformen

Ein Verbraucher in Deutschland soll von der Lünecom Kommunikationslösungen GmbH durch Täuschung zum Abschluss eines Glasfaser-Vertrags bewegt worden sein. Das Unternehmen präsentierte ein Dokument als "Beratungsprotokoll" – statt als verbindlichen Vertrag. Der Vorfall hat Forderungen nach strengeren Regeln für Haustürgeschäfte ausgelöst, um Kunden besser vor irreführenden Praktiken zu schützen.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen machte den Fall öffentlich, nachdem der Betroffene ein Dokument unterzeichnet hatte, das er für eine unverbindliche Bestätigung hielt. Lünecom soll es versäumt haben, vor Vertragsabschluss eine klare schriftliche Zusammenfassung der Konditionen bereitzustellen. Nach geltendem Recht können Verbraucher bei Haustürgeschäften innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten – die Organisation fordert jedoch eine Verlängerung dieser Frist auf 30 Tage.

Der Fall offenbart Lücken im aktuellen Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften. Sollten die vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden, müssten Verträge transparenter gestaltet und die Widerrufsfrist verlängert werden. Die interne Untersuchung von Lünecom zu dem Vorfall läuft noch.