Volkswagen gewinnt Prozess gegen nicht organisierte Mitarbeiter um Prämien und Lohnerhöhungen

Volkswagen gewinnt Prozess gegen nicht organisierte Mitarbeiter um Prämien und Lohnerhöhungen
Volkswagen AG erfolgreich gegen Klagen nicht gewerkschaftlich organisierter Mitarbeiter
Der Autokonzern Volkswagen AG hat sich in Rechtsstreitigkeiten mit nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten durchgesetzt, die eine zugesagte Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro sowie eine Lohnerhöhung von 3,3 Prozent eingeklagt hatten. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wies die Klagen ab – die Mehrheit der Kläger stammte aus Führungspositionen.
Im Mittelpunkt der abgewiesenen Klagen standen die Prämie und die Gehaltsanpassung, die Volkswagen AG ursprünglich im Februar 2024 angekündigt hatte. Das Unternehmen zog die Zusagen jedoch später mit Verweis auf Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung zurück. Die betroffenen Mitarbeiter, unzufrieden mit dieser Kehrtwende, zogen daraufhin vor Gericht.
Die Gerichtsentscheidung stellt einen Rückschlag für die nicht organisierten Beschäftigten dar, die auf die Durchsetzung der finanziellen Zugeständnisse gehofft hatten. Gleichzeitig unterstreicht der Fall die anhaltenden Spannungen zwischen Belegschaft und Unternehmensführung in Fragen der Vergütung und Lohnentwicklung.
Mit der Abweisung der Klagen durch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen erhalten die nicht gewerkschaftlich gebundenen Volkswagen-Mitarbeiter weder die versprochene Prämie von 1.000 Euro noch die angekündigte Lohnerhöhung von 3,3 Prozent. Das Gericht bestätigte damit die Position von Volkswagen AG, das die Rücknahme der Zusagen mit den erforderlichen Maßnahmen zur Steigerung der Profitabilität begründet hatte.

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