Zoll beschlagnahmt 24 Liter E-Zigarettenflüssigkeit bei Steuerhinterziehung

Zoll beschlagnahmt 24 Liter E-Zigarettenflüssigkeit bei Steuerhinterziehung
Zollamt Osnabrück beschlagnahmt große Menge nikotinhaltiger E-Zigaretten-Flüssigkeiten – Verdacht auf Steuerhinterziehung Das Zollamt Osnabrück hat kürzlich eine beträchtliche Menge nikotinhaltiger Substanzen für E-Zigaretten beschlagnahmt, die im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung steht. Bei der Beschlagnahmung handelte es sich um insgesamt 24 Liter, wodurch ein geschätzter Steuerausfall von 6.240 Euro entstand. Der Vorfall ereignete sich am 21. Oktober 2025, als ein Fahrer die Tabakersatzstoffe von Amsterdam nach Schweden transportierte. Da die Ware für die Durchfuhr durch Deutschland nicht deklariert wurde, bestand der Verdacht auf gewerblichen Handel. Die beschlagnahmte Menge von 24 Litern liegt weit über der für den persönlichen Bedarf zulässigen Grenze von einem Liter, was zehn Einzelhandelsverpackungen entspricht. Nach dem Fund geriet der Fahrer unter den Verdacht der Steuerhinterziehung, woraufhin ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Die Ermittlungen wurden zunächst vom Zollamt Osnabrück geführt, bevor der Fall an das Zollamt Bremen übergeben wurde. Weitere Untersuchungen zur mutmaßlichen Steuerhinterziehung übernahm das Hauptzollamt Stuttgart im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Die Beschlagnahmung von 24 Litern Tabakersatzprodukten wirft ein Schlaglicht auf das Potenzial für Steuerhinterziehung in der E-Zigaretten-Branche. Der geschätzte Steuerausfall in Höhe von 6.240 Euro unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Deklaration und der Einhaltung steuerrechtlicher Vorschriften beim Transport solcher Waren. Das laufende Strafverfahren gegen den Fahrer dient als Mahnmal für die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

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