04 April 2026, 06:04

59 E-Scooter-Fahrer ohne gültige Versicherungsplakette im Kreis Viersen erwischt

Ein oranger E-Scooter mit Helm auf der Straße geparkt, mit einem Verkehrskegel, einer Wand und Bäumen im Hintergrund.

59 E-Scooter-Fahrer ohne gültige Versicherungsplakette im Kreis Viersen erwischt

Polizei im Kreis Viersen stellt 59 Fahrer ohne gültige Versicherungskennzeichen

Im Januar hat die Polizei im Kreis Viersen 59 Fahrer von E-Scootern oder Mopeds kontrolliert, die ohne gültige Versicherungskennzeichen unterwegs waren. Die verschärften Kontrollen erfolgen im Rahmen einer Erinnerung der Behörden an die Halter: Veraltete Plaketten bedeuten keinen Versicherungsschutz und können zu empfindlichen Strafen führen. Jedes Jahr wechselt die Farbe der Kennzeichen, um die aktuelle Deckung anzuzeigen – aktuell ist Schwarz die gültige Farbe.

Die Versicherungsplaketten für E-Scooter, Leicht-Quads und Mopeds in Deutschland folgen einem jährlichen Farbwechsel. Die erste Ausgabe war grün, es folgte blau, und nun gilt von 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 die Farbe Schwarz. Wer noch grüne oder blaue Plaketten nutzt, ist nicht mehr versichert.

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Ohne gültiges Kennzeichen drohen schwere Konsequenzen: Bei einem Unfall müssen die Fahrer selbst für entstandene Schäden aufkommen. Zudem können Bußgelder oder sogar Haftstrafen drohen, da die gesetzliche Versicherungspflicht verletzt wird. Die Polizei betont, dass die Fahrzeuge erst wieder genutzt werden dürfen, sobald eine neue Plakette angebracht ist.

Das System soll Kontrollen vereinfachen: Beamte erkennen auf einen Blick an der Farbe, ob die Plakette abgelaufen ist. Die Behörden rufen alle Fahrer dazu auf, ihre Kennzeichen zu prüfen und bei Bedarf vor der nächsten Fahrt zu erneuern.

Die 59 Fälle in Viersen unterstreichen, wie wichtig es ist, die Versicherungsplaketten aktuell zu halten. Wer die schwarze Plakette besitzt, ist bis Ende Februar 2026 auf der sicheren Seite. Danach signalisiert eine neue Farbe den nächsten Gültigkeitszeitraum – und es beginnt eine weitere Runde der Überprüfungen.

Quelle