A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Jonas HoffmannA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt
Eine für Dienstag erwartete Gerichtsentscheidung könnte klären, ob die Bauarbeiten an den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Der Beschluss folgt auf einen langjährigen Rechtsstreit um die Planfeststellungsverfahren.
Das Projekt verzögert sich seit Jahren durch Klagen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Bereits 2019 hatte die Organisation die Genehmigung für den südlichen Abschnitt zwischen Wolfsburg und Ehra im Landkreis Gifhorn angefochten. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren eingeleitet wurden.
Eine für Dienstag nachgeholte mündliche Verhandlung könnte nun Klarheit bringen. Auf der Website der Autobahn GmbH ist der Status des südlichen Abschnitts derzeit mit „Planfeststellungsbeschluss liegt vor, aber noch nicht vollziehbar“ vermerkt – bedingt durch die laufenden juristischen Auseinandersetzungen. Der BUND reichte 2024 eine weitere Klage ein; die nächste Verhandlung dazu ist für den 23. Juni angesetzt.
Nach Fertigstellung soll die A39 Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und in die A7 münden. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra ein neuer Rastplatz Tappenbecker Moor vorgesehen.
Die anstehende Entscheidung wird darüber entscheiden, ob die Arbeiten am südlichen Teilstück wiederaufgenommen werden können. Bei einer Freigabe könnte der Bau zwischen Wolfsburg und Ehra beginnen. Der Rechtsstreit zur Klage von 2024 bleibt jedoch weiterhin offen – hier steht eine separate Verhandlung noch aus.






