17 March 2026, 02:03

Apotheken dürfen Platzhalter "STELLEN" für Blistermedikamente bis 2026 nutzen

Weiße Pillen mit Aufdruck in einer Blisterverpackung auf schwarzem Hintergrund.

Apotheken dürfen Platzhalter "STELLEN" für Blistermedikamente bis 2026 nutzen

Deutsche Apotheken werden den Platzhalter "STELLEN" für blisterverpackte Medikamente bis Ende 2026 weiterverwenden. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband, der Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen, haben diese Übergangsregelung verlängert, die ursprünglich Mitte 2025 auslaufen sollte. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bestätigte die Entscheidung und sicherte damit Planungssicherheit für das kommende Jahr, während technische Hürden noch nicht überwunden sind.

Die Vereinbarung, "STELLEN" als vorläufigen Ersatz für Chargennummern zuzulassen, war am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Sie sollte Verzögerungen bei der Einführung der Data-Matrix-Code-Dokumentation für Blisterpackungen in der ambulanten Versorgung ausgleichen. Die ursprüngliche Frist wäre am 30. Juni 2025 abgelaufen, doch da bis zum 1. Juli 2025 keine praktikable technische Lösung vorlag, verschoben beide Verbände den Stichtag zunächst auf den 31. Dezember 2025. Nun wurde die Frist erneut verlängert – bis zum 31. Dezember 2026.

Drei zentrale technische Herausforderungen behindern weiterhin die flächendeckende Einführung des Data-Matrix-Systems. Erstens müssen Hersteller die Code-Formate standardisieren, um die Kompatibilität zwischen verschiedenen Produkten zu gewährleisten. Zweitens bedürfen die Scanlösungen Verbesserungen, um in unterschiedlichen Gesundheitsumgebungen – etwa bei variierenden Lichtverhältnissen – zuverlässig zu funktionieren. Drittens bleibt die Anbindung an bestehende Apothekensoftware und elektronische Patientenakten entscheidend, um Ablaufstörungen zu vermeiden.

Trotz der Fristverlängerung gelten strenge Vorgaben: Ist ein Data-Matrix-Code auf der Außenverpackung aufgedruckt, muss die Chargennummer weiterhin in den Abgabedaten erfasst werden. Krankenkassen behalten sich vor, Erstattungen für E-Rezepte zurückzufordern, wenn bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Chargennummer fehlt. Der Platzhalter "STELLEN" bleibt nur für blisterverpackte Medikamente gültig, bei denen technische Einschränkungen eine vollständige Umsetzung verhindern.

Die verlängerte Übergangsphase gibt Apotheken mehr Zeit, sich auf die Data-Matrix-Anforderungen einzustellen. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen sie "STELLEN" für berechtigte Blisterpackungen weiterverwenden. Gleichzeitig müssen Hersteller, Krankenkassen und Leistungserbringer die verbleibenden technischen Hindernisse beseitigen, um künftig eine vollständige Compliance zu gewährleisten.

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