16 March 2026, 20:04

Apotheker kämpft gegen 10.000-Euro-Rückforderung wegen fehlender Chargennummern

Ein Plakat mit Text über Preisunterschiede bei Arzneimitteln im Jahr 2022, mit ein paar Flaschen und einer Spritze unten.

Apotheker kämpft gegen 10.000-Euro-Rückforderung wegen fehlender Chargennummern

Eyas Dayyoub, Inhaber der Seebach-Apotheke in Westhofen, hat Rückforderungsbescheide in Höhe von fast 10.000 Euro erhalten. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung wirft ihm vor, bei zwei hochpreisigen Medikamenten, die im Februar 2025 abgegeben wurden, die Chargennummern nicht angegeben zu haben. Dayyoub hat bereits Widerspruch eingelegt und ist bereit, die Entscheidung notfalls gerichtlich anzufechten.

Streitpunkt sind zwei Arzneimittel: Imraldi 40 mg und Pemazyre 9 mg. Die Versicherung, vertreten durch den Dienstleister Spektrum K, verschickte Ende des Jahres mehrere Rückforderungsbescheide. Begründet wurden diese mit fehlenden patientenbezogenen Chargennummern auf den elektronischen Rezepten.

Nach geltendem Recht müssen Apotheken bei elektronisch verordneten Medikamenten die Chargennummern dokumentieren. Krankenkassen können die Kosten zurückverlangen, wenn solche Angaben fehlen – insbesondere bei teuren Therapien. Dayyoub vermutet jedoch, dass es sich entweder um einen Mitarbeiterfehler oder ein technisches Problem im System handelt.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bezeichnet die Abzüge als rechtswidrig. Rund 30 Apotheken in Rheinland-Pfalz sind von ähnlichen Forderungen betroffen. Derzeit wird eine standardisierte Widerspruchsvorlage erarbeitet, um die Rückforderungen gemeinsam anzufechten.

Der Fall zeigt die anhaltenden Spannungen zwischen Apotheken und Krankenkassen bei der Rezeptdokumentation. Sollte der Streit nicht beigelegt werden, könnte Dayyoubs Klage richtungsweisend für andere betroffene Betriebe sein. Zudem könnte das Urteil klären, ob Rückforderungen gerechtfertigt sind, wenn Chargennummern in elektronischen Unterlagen fehlen.

Quelle