Brandenburg setzt Teile der Abgeordneten-Diätenerhöhung für 2027 aus
Hannah SchneiderBrandenburg setzt Teile der Abgeordneten-Diätenerhöhung für 2027 aus
Der Brandenburger Landtag hat beschlossen, einen Teil der automatischen Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen für 2027 auszusetzen. Die Entscheidung folgt Forderungen der Oppositionsfraktionen, die eine vollständige Streichung der geplanten Anpassung gefordert hatten. Die regierende Koalition aus SPD und CDU hat nun den Großteil der vorgesehenen Grundvergütungserhöhung gestoppt.
Die oppositionellen Fraktionen von AfD und BSW hatten ursprünglich eine komplette Einfrierung der Diätenerhöhungen für das kommende Jahr verlangt. Die BSW forderte konkret, sowohl die Grundentschädigung als auch die damit verbundenen Leistungen für Abgeordnete vollständig zu stunden.
Die Regierungsmehrheit entschied sich stattdessen dafür, den Großteil der geplanten Erhöhung auszusetzen. Die allgemeine automatische Anpassung, die derzeit auf maximal 3,5 Prozent begrenzt ist, bleibt für andere Zulagen bestehen. Wahlkreiszulagen und Rentenbeiträge sind von der Entscheidung nicht betroffen.
Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke soll nun die notwendige Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Änderungen ausarbeiten. Ludwig Scheetz, Geschäftsführer der SPD-Fraktion, betonte, der Schritt zeige Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Haushaltsmitteln, ermögliche den Abgeordneten aber gleichzeitig die Fortführung ihrer Arbeit. Die AfD fordert unterdessen, künftige Anpassungen der Diäten nur noch alle zwei Jahre und in Abhängigkeit von der Lohnentwicklung vorzunehmen.
Durch die Entscheidung sollen im Haushalt des Landtags rund 700.000 Euro eingespart werden. Die Grundvergütung der Abgeordneten steigt 2027 nur noch in reduziertem Umfang, während andere Zulagen und Beiträge wie bisher geregelt bleiben.






