Deutschlands neue Asylreform: Schnellere Abschiebungen und strengere Regeln für Geflüchtete
Anna SchmittDeutschlands neue Asylreform: Schnellere Abschiebungen und strengere Regeln für Geflüchtete
Deutschland hat eine umfassende Reform seines Asylsystems im Rahmen der EU-Asylverfahrensverordnung (GEAS) eingeführt. Die Änderungen umfassen neue Screening-Verfahren, beschleunigte Abschiebungen sowie Einschränkungen bei Leistungen für bestimmte Asylsuchende. Einige Bundesländer haben bereits Teile des Plans abgelehnt.
Nach der Reform durchlaufen Geflüchtete bei der Ankunft in Deutschland zunächst ein Screening durch die Bundespolizei. Dazu gehören die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätsprüfungen sowie eine Schutzbedarfsanalyse, um akute Hilfs- oder Schutzbedürfnisse zu ermitteln.
Die neuen Regelungen ermöglichen es den Bundesländern zudem, sogenannte „Sekundärmigrationszentren“ für Asylbewerber einzurichten – insbesondere in Dublin-Fällen. In diesen Einrichtungen wäre die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, und es gäbe nur eine Grundversorgung. Allerdings haben Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz die Einrichtung solcher Zentren abgelehnt.
Die Reform beschleunigt Abschiebungen, indem der aufschiebende Effekt von Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entfällt. Zudem können Leistungen gestrichen oder Asylsuchende obdachlos gemacht werden, wenn sie von einer „Dublin-Entscheidung“ betroffen sind – obwohl der Europäische Gerichtshof diese Praxis für unzulässig erklärt hat.
Über die Hälfte aller Asylanträge wird künftig im Beschleunigten Verfahren nach der 20-Prozent-Klausel der GEAS bearbeitet. Die Reform sieht außerdem vor, dass alle Kinder nach zwei Monaten Zugang zu Schulen erhalten und Minderjährige krankenversichert werden.
Die GEAS-Reform bringt tiefgreifende Veränderungen für das deutsche Asylsystem mit sich: schnellere Verfahren und strengere Auflagen für bestimmte Gruppen. Einige Bundesländer lehnen jedoch bereits Teile des Plans ab, insbesondere die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren. Gleichzeitig werden durch die neuen Regeln Bildungs- und Gesundheitsrechte für Kinder gestärkt.






