Friseurpreise nach Geschlecht verboten: Was sich für Kund:innen jetzt ändert
Jonas HoffmannFriseurpreise nach Geschlecht verboten: Was sich für Kund:innen jetzt ändert
Eine Rechtsreform in Deutschland zielt darauf ab, geschlechterbasierte Preisdifferenzierung bei Friseurdienstleistungen abzuschaffen. Der Bundestag hat in erster Lesung über eine Gesetzesänderung beraten, die Diskriminierung in Friseursalons verhindern soll. Die Neuregelung verpflichtet Betreiber, faire und transparente Preise für alle Kundinnen und Kunden einzuführen.
Die Reform folgt wachsenden Forderungen nach Gleichbehandlung in der Dienstleistungsbranche. Künftig sollen Friseure ihre Preise nicht mehr nach dem Geschlecht der Kundschaft, sondern nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand bemessen. Entscheidend sind dann Faktoren wie Haarlänge, Dichte, Zeitaufwand und verwendete Materialien.
Preislisten werden künftig Kategorien wie „kurze Haare“, „mittellange Haare“ oder „lange Haare“ ausweisen. Zusätzliche Kosten können bei längerer Bearbeitungszeit oder speziellen Behandlungen anfallen. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks hat Unternehmen aufgefordert, ihre Preismodelle zeitnah anzupassen.
Der Verband betont, dass es bei der Umstellung um Fairness und nicht um Ideologie gehe. Zwar könnten einige Preise steigen, im Mittelpunkt stehe jedoch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und mehr Transparenz. Verstöße gegen die neuen Regeln könnten Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Die Gesetzesänderung markiert einen bedeutenden Wandel für die Branche. Salons müssen sicherstellen, dass ihre Preise den rechtlichen Anforderungen entsprechen, um juristische Risiken zu vermeiden. Kundinnen und Kunden können künftig mit einer nachvollziehbaren und einheitlichen Abrechnung auf Basis der erbrachten Leistung rechnen.






