Neue EU-Regel: Kündigungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht
Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Regelung, wie Verbraucher Verträge online kündigen können. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen deutlich gekennzeichneten Kündigungsbutton für digitale Verträge anzeigen. Die Vorschrift soll den Prozess für Kunden in Deutschland und später in der gesamten EU vereinfachen.
Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die in Deutschland bereits in nationales Recht umgesetzt wurde. Sie gilt für alle Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen. Andere EU-Länder müssen die Vorgabe zunächst in ihre nationale Gesetzgebung übernehmen, bevor sie in Kraft tritt.
Der Button muss leicht auffindbar und nutzbar sein. Die Kündigung darf nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss. Verbraucher erhalten nach der digitalen Kündigung zudem eine sofortige, speicherbare Bestätigung – etwa per E-Mail.
Fehlt der Button, kann sich die Kündigungsfrist verlängern. In manchen Fällen könnten Verbraucher bis zu 12 Monate und 14 Tage Zeit haben, um vom Vertrag zurückzutreten. Der Button selbst ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht, das in der Regel 14 Tage ab Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt beträgt.
Die neue Regelung tritt am 19. Juni für deutsche Unternehmen in Kraft. Sie sorgt für einen unkomplizierten Weg, Online-Verträge zu kündigen. Fehlt der Button, könnte sich die Kündigungsfrist für betroffene Verträge deutlich verlängern.






