Niedersachsen gewinnt Rechtsstreit um umstrittene Grundsteuerreform 2025
Jonas HoffmannNiedersachsen gewinnt Rechtsstreit um umstrittene Grundsteuerreform 2025
Eine Grundbesitzerin in Niedersachsen hat ihren Rechtsstreit gegen das neue Grundsteuersystem des Landes verloren. Das Niedersächsische Finanzgericht urteilte, dass die Reform von 2021 nicht verfassungswidrig sei – trotz ihres Arguments, ihr Gewerbeobjekt werde übermäßig besteuert. Finanzminister Gerald Heere begrüßte die Entscheidung als Bestätigung für den eingeschlagenen Weg des Landes.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand Niedersachsens Entschluss, ein eigenes Grundsteuermodell zu entwickeln, statt sich am bundesweiten Rahmen zu orientieren. Die Klägerin behauptete, das Bodenrichtwertmodell erhöhe ihre Steuerlast unangemessen. Das Gericht bestätigte jedoch das Recht des Gesetzgebers, die Steuerpolitik festzulegen, und ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Revision beim Bundesfinanzhof in München zu.
Die Reform trat Anfang 2025 in Kraft und war ausdrücklich darauf ausgelegt, das Gesamtsteueraufkommen nicht zu erhöhen. Sie folgte einer Kritik des Bundesverfassungsgerichts an veralteten Bewertungsmethoden, die die Bundesregierung bis Ende 2019 zu einem neuen Grundsteuergesetz verpflichtet hatten. Im aktualisierten System zahlen manche Eigentümer und Mieter nun mehr, andere profitieren von Entlastungen.
Die Grundsteuer bleibt eine zentrale Einnahmequelle für kommunale Leistungen wie Straßen, Schulen und Feuerwehren. Das Urteil bestätigt, dass das vereinfachte niedersächsische Modell verfassungskonform ist. Der Fall könnte jedoch noch zur weiteren Prüfung vor den Bundesfinanzhof gelangen.






