Schufa vor Gericht: Wie transparent müssen Bonitätsbewertungen wirklich sein?
Anna SchmittSchufa vor Gericht: Wie transparent müssen Bonitätsbewertungen wirklich sein?
Im März führte die Schufa ein neues Bonitätsbewertungsmodell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert. Das System stützt sich auf zwölf klar definierte Kriterien, um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu bewerten. Gleichzeitig entbrennt ein Rechtsstreit darüber, wie detailliert das Unternehmen über seine Berechnungsmethoden Auskunft geben muss.
Fünf Kläger haben die Schufa verklagt und argumentieren, dass die aktuellen Angaben zu den Berechnungsgrundlagen der Bonitätsscores nicht transparent genug seien. Nun muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden, ob diese Offenlegungen den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für automatisierte Entscheidungsfindung genügen. Die Schufa betont, ihre bisherigen Praktiken seien rechtmäßig, doch die Kläger fordern mehr Einblick in die Logik hinter den Bewertungen.
Das neue Scoring-Modell soll bis Ende 2028 ein älteres, komplexeres System ersetzen. Die Schufa behauptet, die aktualisierte Version erfülle bereits jetzt künftige Transparenzstandards und lege jeden Faktor sowie dessen Gewichtung offen. Ab November 2026 tritt zudem ein neues rechtliches Rahmenwerk für „materielle Scoring“-Systeme in Kraft, was der Debatte weitere Brisanz verleiht.
Das Urteil des Gerichts wird festlegen, wie detailliert die Schufa in ihren Datenkopien Auskunft erteilen muss. Es könnte auch die allgemeinen Transparenzpflichten für automatisierte Bewertungen nach der DSGVO prägen. Die Entscheidung könnte richtungsweisend dafür werden, wie datengestützte Entscheidungen künftig gegenüber Verbrauchern erklärt werden müssen.






